Milchprüfung – Parlament entscheidet
Für die Milchprüfung gibt es einen gesetzlichen Auftrag. Sie ist also eine staatliche Aufgabe. Effizient werden heute mit einer einzigen Milchprobe Gesundheitsaspekte (Keimzahl, Zellzahl und Hemmstoffe) und Qualitätsmerkmale der Milch geprüft. Weiter wird damit ein Monitoring betreffend Tierseuchen und Fremdstoffen sichergestellt und die Einhaltung des Äquivalenzabkommens mit der EU (als Folge der bilateralen Verträge) kann gewährleistet werden. Letzteres ist eine nicht delegierbare behördliche Aufgabe.
Aufhebung "Qualitätssicherung Milch" verstösst gegen Treu und Glauben
Der Bund schlägt nun für den Finanzplan 2019-2021 die vollständige Streichung des Beitrages für die "Qualitätssicherung Milch" vor. Damit würden den Milchproduzenten weitere 3.045 Mio. CHF an Kosten überwälzt, die sie aus der eigenen Tasche zu bezahlen hätten, sofern die Verarbeiter sich nicht an diesen Kosten beteiligen. Die Ankündigung im Rahmen des Budgets 2018, mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten, ist ein Radikalschnitt, der mit dem Grundsatz von Treu & Glauben nicht vereinbar ist.
Ein unverständlicher Schnellschuss?
Die Kontrollen müssen auf einer nationalen und neutralen Basis effizient durchgeführt werden. Das liegt in übergeordnetem Interesse. Mit dem Wegfall des Bundesbeitrages droht die Gefahr, dass sich dezentrale und uneinheitliche Milchprüfsysteme etablieren und gleichzeitig die Transparenz untergraben wird. Dies ist zum Nachteil der Schweizer Milchwirtschaft. Die Qualität ist die Basis der vom Bundesrat im Bericht "Perspektiven Milchmarkt" geforderten Mehrwert- und Differenzierungsstrategie gegenüber ausländischer Milch.
Weitere Auskünfte
Reto Burkhardt
Leiter Kommunikation SMP
079 285 51 01