Keine Einigung zum Antrag A-Richtpreiserhöhung
Die Verhandlungen für die Festlegung des A-Richtpreises für das 2. Quartal 2017 fanden in einem Umfeld einer deutlich sinkenden Butterproduktion sowie markant abnehmender Milcheinlieferungen im Inland und bei steigenden Milchpreisen im umliegenden Ausland statt. Aus diesem Grund haben die Produzenten Antrag auf Erhöhung des A-Richtpreises gestellt.
Richtpreis unverändert – Erhöhung ab dem 3. Quartal in Aussicht
Die Produzenten fanden mit der Gruppe der Verarbeiter / Detailhandel mit ihrem Antrag auf eine Erhöhung des Richtpreises keine Einigung – trotz einer langen und intensiven Diskussion. Deshalb bleibt der A-Richtpreis für das nächste Quartal 2017 (1. April bis 30. Juni) unverändert bei 65.0 Rappen je Kilogramm Molkereimilch franko Rampe Verarbeiter. Das schweizerische System hinkt deshalb der internationalen Entwicklung hinterher. Der Vorstand der BO Milch war sich aber weitgehend einig, dass im 3. Quartal 2017 von steigenden Preisen auszugehen ist. Der Index des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) liegt im Mittel der drei letzten Werte bei 64.97 Rappen je Kilogramm; der aktuellste bei 65.39. Der Trend zeigt somit leicht nach "oben".
Jetzt Preislücken schliessen
Nichtsdestotrotz gilt es aktuell die bestehenden Lücken zwischen Richtpreis und ausbezahlten Preisen, sei es bei A- oder B-Preis, zu schliessen. Aus Sicht der Milchproduzenten rechtfertigt sich zudem ein Aufschlag aufgrund der vorausschauenden Markteinschätzung.
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