Cassis-de-Dijon für Lebensmittel aussetzen
Der Bundesrat will den Import von Lebensmittel erleichtern, indem das heute geltende Bewilligungsverfahren durch ein reines Meldeverfahren ersetzt wird. Damit soll der Wettbewerb im Inland gestärkt werden. Das ist nicht zielführend, denn das System hat sich als völlig nutzlos erwiesen.
Aufhebung des Cassis-de-Dijon Prinzips ist eine administrative Vereinfachung
Die in der Vernehmlassung vorgeschlagene Neuregelung führt zu einer Aushebelung übergeordneter öffentlicher Interessen (Gesundheits- oder Konsumentenschutz), wird keine Preiswirkung haben, ist unnötig und politisch nicht mehrheitsfähig. Mit dem vom SECO vorgeschlagenen digitalisierten Meldeverfahren entstehen noch mehr Kosten und keine Vereinfachungen. Mit der Aufhebung des Cassis-de-Dijon Prinzips für Lebensmittel erübrigen sich die seinerzeit zusätzlich gesprochenen Stellen für das Umsetzen des Bewilligungsverfahrens und der Marktüberwachung beim BAG, respektive heute beim BLV. Es wäre ein Beitrag zur administrativen Vereinfachung.
Die SMP schlägt deshalb die Aufhebung des Cassis-de-Dijon Prinzips für Lebensmittel in der Schweiz (Art. 16c Art.16d und Art. 20 Abs. 6 Bundesgesetz über die Technischen Handelshemmnisse streichen) vor.
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Thomas Reinhard
Projektleiter SMP
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