Medienmitteilungen05.02.2018

Cassis-de-Dijon für Lebensmittel aussetzen

Die Organisation der Schweizer Milchproduzenten SMP schlägt vor, das Cassis-de-Dijon Prinzip für Lebensmittel abzuschaffen, anstatt ein administrativ aufwändiges Meldeverfahren für Lebensmittel, die nicht dem Schweizer Recht entsprechen, einzuführen. Sie hat in der laufenden Vernehmlassung des SECO entsprechend Stellung bezogen.

Der Bundesrat will den Import von Lebensmittel erleichtern, indem das heute geltende Bewilligungsverfahren durch ein reines Meldeverfahren ersetzt wird. Damit soll der Wettbewerb im Inland gestärkt werden. Das ist nicht zielführend, denn das System hat sich als völlig nutzlos erwiesen.

Aufhebung des Cassis-de-Dijon Prinzips ist eine administrative Vereinfachung

Die in der Vernehmlassung vorgeschlagene Neuregelung führt zu einer Aushebelung übergeordneter öffentlicher Interessen (Gesundheits- oder Konsumentenschutz), wird keine Preiswirkung haben, ist unnötig und politisch nicht mehrheitsfähig. Mit dem vom SECO vorgeschlagenen digitalisierten Meldeverfahren entstehen noch mehr Kosten und keine Vereinfachungen. Mit der Aufhebung des Cassis-de-Dijon Prinzips für Lebensmittel erübrigen sich die seinerzeit zusätzlich gesprochenen Stellen für das Umsetzen des Bewilligungsverfahrens und der Marktüberwachung beim BAG, respektive heute beim BLV. Es wäre ein Beitrag zur administrativen Vereinfachung.

Die SMP schlägt deshalb die Aufhebung des Cassis-de-Dijon Prinzips für Lebensmittel in der Schweiz (Art. 16c Art.16d und Art. 20 Abs. 6 Bundesgesetz über die Technischen Handelshemmnisse streichen) vor.

Weitere Auskünfte

Thomas Reinhard
Projektleiter SMP
031 359 54 82

Reto Burkhardt
Leiter Kommunikation SMP
079 285 51 01

Diese Medienmitteilung zum Herunterladen