Medienmitteilungen12.09.2018

Bundesprogramme - jetzt Nachmelden!

Der Vorstand der Branchenorganisation Milch hat die Eckwerte zur Einführung des "Grünen Teppichs" - eines Standards für nachhaltige Schweizer Milch - nun beschlossen. Um vom Nachhaltigkeitszuschlag von 2 Rappen per 1. Juli 2019 zu profitieren, müssen verschiedene Anforderungen eingehalten werden. Dazu gehören die Bundesprogramme RAUS und/oder BTS. Der Beteiligungsgrad ist hier bereits sehr hoch. Milchproduzenten, welche bisher jedoch noch an keinem dieser beiden Programme teilnehmen, bleibt noch eine kurze Frist zur An- oder Nachmeldung beim Kanton. Diese Gelegenheit darf nicht verpasst werden!

Raus oder BTS ist eine Grundanforderung

Eine wichtige Anforderung des künftigen Standards für nachhaltige Schweizer Milch ist die Einhaltung eines der beiden Bundesprogramme BTS oder RAUS. Wer beide erfüllt, hat gleichzeitig eine von zwei notwendigen Zusatzanforderungen eingehalten. In vielen Kantonen ist die Frist für die Anmeldung bei den Direktzahlungen für 2019 formell bereits abgelaufen. Normalerweise gibt es allerdings eine Möglichkeit für eine Nachmeldung, so dass noch reagiert werden kann. Dieses Zeitfenster darf nicht verpasst werden, wenn es darum geht, die 2 Rappen ab 1. Juli 2019 zu sichern. Abmeldungen sind in der Regel auch später noch kostenlos möglich.

Die aktuellsten Zahlen des Bundes für das Jahr 2017 gehen bei den Milchproduzenten, welche Verkehrsmilch abliefern, von einer Beteiligung bei Raus von 83% der Betriebe und 86% der Milchkühe aus. Bei BTS sind es 37% der Betriebe und 51% der Milchkühe (Werte gerundet). Insgesamt kann gesagt werden, dass 2017 86% der Betriebe mit 91% der Milchkühe die Anforderungen des "Grünen Teppichs" punkto Raus oder BTS erfüllt hätten.

Wie ist die Käsereimilch betroffen?

Der Beschluss der Branchenorganisation Milch für den Branchenstandard und somit auch der Nachhaltigkeitszuschlag gilt formell für (nicht verkäste und verkäste) Molkereimilch. Die Frage stellt sich aber, inwieweit die silofrei produzierte Käsereimilch davon auch betroffen sein wird. Aus heutiger Einschätzung gilt es dazu mindestens vier Punkte zu berücksichtigen:

  • Sobald solche Milch aus Käsereien beispielsweise als Einschränkungsmilch in den Molkereimilchkanal fliesst, gibt es den Zuschlag nur, wenn die Anforderungen auch eingehalten sind. Dies gilt erst recht nach Ablauf der Übergangsfrist von 4 Jahren.
  • Sollte der Bund die nachhaltige Schweizer Milchproduktion durch die AP 2022+ (ab 2022) speziell fördern, werden die Anforderungen grundsätzlich für alle Milchproduzenten in der Schweiz sehr relevant.
  • Aus Imagegründen wird die Käsereimilch die relevanten Anforderungen faktisch einzuhalten haben.
  • Der Milchpreis für die Käsereimilch wird weiterhin primär durch die Käsepreise und die Beschlüsse/Empfehlungen in den entsprechenden Sortenorganisationen bestimmt.

Insgesamt lässt sich feststellen: Auch wenn der Beschluss der Branchenorganisation Milch für einen Branchenstandard für nachhaltige Schweizer Milch formell die Molkereimilch betrifft, sind die Anforderungen die Basis für alle Kuhmilch in der Schweiz. Das gilt auch für biologisch produzierte Milch, für welche aber eine eigene Preispolitik betrieben wird.

Weitere Auskünfte

Reto Burkhardt
Leiter Kommunikation SMP
079 285 51 01
reto.burkhardt@swissmilk.ch

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