1. Grundlagen Schutzkonzept
Nachfolgendes Schutzkonzept beruht auf den aktuellen Empfehlungen des BAG.
Das Ziel der Massnahmen ist es, einerseits Mitarbeitende und im Betrieb Tätige und andererseits die allgemeine Bevölkerung als Dienstleistungsempfänger vor einer Ansteckung durch das neue Coronavirus zu schützen. Zudem gilt es, besonders gefährdete Personen bestmöglich zu schützen, sowohl als Arbeitnehmende wie auch als Kunden.
Dieses Schutzkonzept ist ab sofort gültig bis auf weiteres.
2. Grundregeln
Die folgenden Vorgaben müssen eingehalten werden. Für jede dieser Vorgaben müssen ausreichende und angemessene Massnahmen vorgesehen werden. Der Arbeitgeber und Betriebsverantwortliche sind für die Auswahl und Umsetzung dieser Massnahmen verantwortlich.
- Mitarbeitende und andere Personen halten 1.5 m Abstand zueinander.
- Alle Mitarbeitende, welche im Rahmen der Degustationen tätig sind, reinigen sich regelmässig die Hände.
- Bedarfsgerechte regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch.
- Angemessener Schutz von besonders gefährdeten Personen.
- Alle Mitarbeitende, welche im Rahmen der Degustationen tätig sind, werden bei Krankheitssymptomen mit Hygienemaske nach Hause geschickt und informiert, die Anweisungen zur Isolation gemäss BAG zu befolgen (vgl. bag.admin.ch/isolation-und-quarantaene).
- Berücksichtigung von spezifischen Aspekten der Arbeit und Arbeitssituationen, um den Schutz zu gewährleisten.
- Information der Mitarbeitenden, welche im Rahmen der Degustationen tätig sind und andere betroffene Personen über die Vorgaben und Massnahmen.
- Die Projektleitung trifft Vorkehrungen, um die Schutzmassnahmen effizient umsetzen zu können.
2.1 Distanz halten
Mitarbeitende, welche im Rahmen der Degustationen tätig sind und andere Personen halten 1.5 m Abstand zueinander.
Massnahmen:
- Bewegungs- und Aufenthaltszonen werden festgelegt. Solche Zonen sind z.B. markierte Einbahnwege zum Herumgehen und Warteräume. Der Abstand ist durch Bodenmarkierungen oder mit Absperrband sichergestellt.
- Die maximale Anzahl der Testpersonen ist so gewählt, dass jederzeit der Abstand von 1.5 m untereinander sichergestellt ist.
- Im Testzimmer werden die Testpersonen zusätzlich mit mobilen Trennwänden voneinander geschützt.
- Mitarbeitende, welche im Rahmen der Degustationen tätig sind, tragen Hygienemasken und Handschuhe.
- Unnötiger Körperkontakt (z.B. Händeschütteln) wird vermieden.
2.2 Händehygiene
Alle Mitarbeitende, welche im Rahmen der Degustationen tätig sind, reinigen sich regelmässig die Hände.
Massnahmen:
- Aufstellen von Händehygienestationen: Die Testpersonen müssen sich beim Betreten des 4. Stocks und beim Betreten des Testzimmers die Hände mit Wasser und Seife waschen oder mit einem Händedesinfektionsmittel desinfizieren können.
- Alle Mitarbeitende, welche im Rahmen der Degustationen tätig sind, waschen sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife. Dies insbesondere vor der Ankunft am Arbeitsplatz, zwischen den Testzeiten sowie vor und nach Pausen. An Arbeitsplätzen, wo dies nicht möglich ist, muss eine Händedesinfektion erfolgen.
- Entfernung von unnötigen Gegenständen, welche von Testpersonen angefasst werden können, wie z.B. Zeitschriften.
- Das Anfassen von Oberflächen und Objekten wird vermieden, indem Türen nach Möglichkeit offengelassen werden. Die Mitarbeitenden, welche im Rahmen der Degustationen tätig sind, öffnen für die Testpersonen die Tür zum und vom Testzimmer. Eine Garderobe ist nicht vorhanden. Die Testpersonen werden angewiesen, Taschen und Jacken an die jeweilige Teststation mitzunehmen. Die Mitarbeitenden, welche im Rahmen der Degustationen tätig sind, vermeiden das Anfassen der persönlichen Gegenstände.
2.3 Reinigung
Bedarfsgerechte, regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch.
Massnahmen:
- Ein regelmässiger und ausreichender Luftaustausch im Testzimmer ist sichergestellt (mind. 4 Mal täglich für ca. 10 Minuten lüften). Die Frischluftzufuhr ist über eine Lüftung sichergestellt.
- Die Teststationen (Stuhl, Tisch, Tablet) werden nach jedem Test mit geeigneten Reinigungsmitteln gereinigt.
- Die Testprodukte werden in verschlossenen Degustationsbechern oder hygienisch abgedeckt dargereicht. Es wird Einweggeschirr verwendet.
- Fachgerechte Entsorgung von Abfall: regelmässiges Leeren von Abfalleimern (insbesondere bei Handwaschgelegenheit), Anfassen von Abfall vermeiden, stets Hilfsmittel (Besen, Schaufel, etc.) verwenden, Handschuhe tragen im Umgang mit Abfall und sofort nach Gebrauch entsorgen, Abfallsäcke nicht zusammendrücken
- Türgriffe, Liftknöpfe und andere Objekte, die oft von mehreren Personen angefasst werden, regelmässig reinigen. Regelmässige Reinigung der WC-Anlagen.
2.4 Besonders gefährdete Personen
Alle Testpersonen haben sich an die Schutzmassnahmen des BAG (z.B. Hygieneregeln und Abstandhalten) zu halten.
2.5 Besondere Arbeitssituationen
Richtiger Umgang mit persönlichem Schutzmaterial.
Massnahmen:
- Schulung im Umgang mit persönlichem Schutzmaterial.
- Einwegmaterial (Masken, Handschuhe etc.) richtig anziehen, verwenden und entsorgen.
- Wiederverwendbare Gegenstände korrekt desinfizieren.
2.6 Information
Information der Mitarbeitenden, welche im Rahmen der Degustationen tätig sind und Testpersonen über die Richtlinien und Massnahmen.
Massnahmen:
- Beim Eingang zum 4. Stock und zum Testzimmer informiert ein Aushang über die aktuellen Schutzmassnahmen des BAG.
- Die Testpersonen werden mit der Einladung zum Test und Terminbestätigung auf das Schutzkonzept hingewiesen.
- Alle relevanten Informationen für die Testpersonen sind auf der Webseite publiziert.
- Die Mitarbeitenden, welche im Rahmen der Degustationen tätig sind, werden auf das Schutzkonzept hingewiesen. Vor Ort findet eine Instruktion statt.