Schweizer Milchproduktion kennt keine Massentierhaltung!
Bereits heute verbietet die Tierschutzgesetzgebung die Massentierhaltung, wie sie im Initiativtext beschrieben wird. Neben der Verordnung ĂŒber die HöchstbestĂ€nde in der Fleisch- und Eierproduktion begrenzen weitere gesetzliche Bestimmungen im GewĂ€sserschutz und im Bereich der Förderinstrumente des Landwirtschaftsrechts die absolute Grösse der TierbestĂ€nde. Aus diesem Grund besteht weder eine Notwendigkeit fĂŒr die Volksinitiative noch fĂŒr einen Gegenvorschlag.
Tierwohl ist den Produzenten ein grosses Anliegen
Schweizer Milchproduzenten lieben ihre Tiere. Sie haben in den letzten Jahren viel in die Haltungssysteme investiert. Zusammen mit UnterstĂŒtzung des Bundes mit den Bewegungs-Programmen RAUS und BTS hat die Schweizer Milchproduktion dadurch einen international nirgends vergleichbaren Standard erreicht.
Gegenvorschlag gefÀhrdet die Differenzierung und die Einkommen
Der sehr vage Gegenentwurf berĂŒcksichtigt die Umsetzbarkeit auf den Betrieben nicht und hat folgende HauptschwĂ€chen:
- Es werden keine Massnahmen fĂŒr die Regelung der Importe vorgesehen. Damit werden die "Spiesse" fĂŒr die einheimische Produktion gegenĂŒber dem Ausland ungleich lang. Das ist faktisch eine Aufweichung des Grenzschutzes.
- Mit der Vorschreibung der Tierwohl- und FĂŒtterungsprogramme RAUS und BTS werden die Differenzierungsmöglichkeiten am Markt reduziert. Viele Labels basieren auf diesen Programmen und könnten sich daher nicht mehr abheben.
- Sind Tierwohlprogramme obligatorisch, kann der Bund diese nicht mehr mit Direktzahlungen fördern. Zusammen mit der GefĂ€hrdung der Labels und auch der Branchenstandards, wird dies zu markant tieferen Einkommen aus der Milchproduktion fĂŒhren.
Aus diesen GrĂŒnden lehnen die Schweizer Milchproduzenten sowohl die Initiative selber als auch den Gegenentwurf ab.
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