Schweizer Milchproduktion kennt keine Massentierhaltung!
Bereits heute verbietet die Tierschutzgesetzgebung die Massentierhaltung, wie sie im Initiativtext beschrieben wird. Neben der Verordnung über die Höchstbestände in der Fleisch- und Eierproduktion begrenzen weitere gesetzliche Bestimmungen im Gewässerschutz und im Bereich der Förderinstrumente des Landwirtschaftsrechts die absolute Grösse der Tierbestände. Aus diesem Grund besteht weder eine Notwendigkeit für die Volksinitiative noch für einen Gegenvorschlag.
Tierwohl ist den Produzenten ein grosses Anliegen
Schweizer Milchproduzenten lieben ihre Tiere. Sie haben in den letzten Jahren viel in die Haltungssysteme investiert. Zusammen mit Unterstützung des Bundes mit den Bewegungs-Programmen RAUS und BTS hat die Schweizer Milchproduktion dadurch einen international nirgends vergleichbaren Standard erreicht.
Gegenvorschlag gefährdet die Differenzierung und die Einkommen
Der sehr vage Gegenentwurf berücksichtigt die Umsetzbarkeit auf den Betrieben nicht und hat folgende Hauptschwächen:
- Es werden keine Massnahmen für die Regelung der Importe vorgesehen. Damit werden die "Spiesse" für die einheimische Produktion gegenüber dem Ausland ungleich lang. Das ist faktisch eine Aufweichung des Grenzschutzes.
- Mit der Vorschreibung der Tierwohl- und Fütterungsprogramme RAUS und BTS werden die Differenzierungsmöglichkeiten am Markt reduziert. Viele Labels basieren auf diesen Programmen und könnten sich daher nicht mehr abheben.
- Sind Tierwohlprogramme obligatorisch, kann der Bund diese nicht mehr mit Direktzahlungen fördern. Zusammen mit der Gefährdung der Labels und auch der Branchenstandards, wird dies zu markant tieferen Einkommen aus der Milchproduktion führen.
Aus diesen Gründen lehnen die Schweizer Milchproduzenten sowohl die Initiative selber als auch den Gegenentwurf ab.
Weitere Auskünfte
Thomas Reinhard
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