Medienmitteilungen03.07.2025

Freihandelsabkommen Schweiz - Mercosur: Ergebnis wird genau geprüft

Nachdem die EFTA-Staaten (Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen) und Mercosur (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) bereits am 23. August 2019 erstmals den Abschluss eines Freihandelsabkommens (FHA) angerkündigt hatten, wurde von Bundesrat Parmelin am 02. Juli 2025 über X der offizielle Abschluss kommuniziert.

Damit sind zwar die Detailverhandlungen abgeschlossen, aber zurzeit nur bruchstückhaft verfügbar. Die EU hat bereits vor einem Jahr ein Abkommen mit den Mercosurstaaten abgeschlossen, doch dieses ist noch nicht verfügbar.

In diesem sensiblen Dossier hat die SMP weit im Vorfeld gegenüber dem Bundesrat und der Verwaltung die offensiven Interessen und die "roten Linien" kommuniziert (Medienmitteilung vom 19. Juli 2019). Es sind dies pro memoria:

"Rote Linien", die nicht überschritten werden dürfen, sind:

  • Keine Konzessionen über bestehende Kontingente hinaus und keine neuen bilateralen Kontingente.
  • Keine Konzessionen, die über bestehende Verträge zwischen der Schweiz und der EU hinausgehen. In diesem Kontext ist auch die "Milch" ein sensibles Produkt.
  • Beim roten (Rind-) Fleisch sind die Proportionen zu den EU-Verhandlungen zu wahren. Weisses Fleisch ist hingegen ein "rotes Tuch" für diese Verhandlungen.

Für die Schweizer Milch- und Landwirtschaft ist weiter sicherzustellen:

  • Es muss gewährleistet sein, dass Herkunfts- (AOP/IGP und garantiert traditionelle Spezialitäten (GTS)) und Produktionsbezeichnungen (Bio) in den Mercosur-Staaten rechtlich anerkannt werden.
  • Für Schweizer Käse gibt es Exportinteressen.
  • Der Markenschutz inkl. Swissness muss in diesen Staaten konsequent umgesetzt werden.
  • Bei Importen in die Schweiz aus diesen Staaten muss die Einhaltung von Schweizer Produktionsstandards sichergestellt sein.

Das Abkommen könnte gemäss SECO Zolleinsparungen von bis zu 180 Mio. Franken pro Jahr ermöglichen. Nach Vorliegen der konkreten Inhalte werden diese von der SMP sorgfältig geprüft, abgewogen und aus Sicht der Milchproduzent:innen und der Schweizer Milchwirtschaft beurteilt. Wenn im Abkommen "rote Linien" in sensiblen Bereichen überschritten werden, braucht es wirkungsvolle Abfederungsmassnahmen.

Auskünfte

Christa Brügger 
Leiterin Kommunikation
christa.bruegger@swissmilk.ch
031 359 52 14

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