Medienmitteilungen19.07.2019

FHA Mercosur – jetzt geht es um die Wurst und etwas Käse!

Die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten und der Schweiz kommen im August 2019 in die Schlussphase. Für die SMP gilt es, die zentralen Grenzschutzelemente weiter sicherzustellen. Die Landwirtschaft darf nicht zum Zahlungsmittel für andere werden. Im Falle eines Abschlusses muss aber auch etwas zugunsten der Schweizer Milchwirtschaft rausschauen. Abgerechnet und bilanziert wird am Schluss. Die Schweizer Verhandlungsdelegation ist gefordert!

Die Schweizer Milchproduzenten SMP haben vor gut einem Jahr (Medienmitteilung vom 27. Juni 2018) die "roten Linien" und auch die Erwartungen im Fall eines Freihandelsabkommens zwischen den Mercosur-Staaten und der Schweiz festgehalten. Inzwischen hat sich die Ausgangslage etwas geändert, indem zwischen der EU und den Mercosur-Staaten eine grundsätzliche Einigung mit langen Übergangsfristen vorliegt. Gemäss Presseberichten (NZZ vom 2. Juli 2019) kommen die Verhandlungen mit der Schweiz im August 2019 nach 9 Runden wohl in die Schlussphase. Zentral ist hingegen, ob in den sensiblen nicht-landwirtschaftlichen Punkten (bspw. Schutz geistiges Eigentum etc.) eine Einigung ansteht. "Schweizer Milch" ist in diesem Kontext trotz gewissen offensiven Interessen auch ein "sensibles Produkt".

Grenzschutz bleibt sensibel

Auch wenn das Abkommen mit der EU einen gewissen Ankerpunkt für die Schweiz darstellt, bleiben die bisherigen "roten Linien" im Grundsatz unverändert:

  • Keine Konzessionen über bestehende Zoll-Kontingente hinaus und unveränderte Bewirtschaftung der Importe über Zollkontingente.
  • Keine Konzessionen, welche über bestehende Verträge zwischen der Schweiz und der EU hinausgehen. In diesem Kontext ist auch die "Milch" ein sensibles Produkt.
  • Beim roten Fleisch und generell sind die Proportionen zu den EU-Verhandlungen zu wahren.

Marktzugang, Produkteschutz und nicht-tarifäre Elemente sicherstellen

Bei einem Abschluss gilt es unverändert auch offensive Interessen für die Schweizer Landwirtschaft wahrzunehmen und sicherzustellen, dass diese nicht durch nicht-tarifäre Handelshemmnisse vereitelt werden:

  • Es muss gewährleistet sein, dass Herkunfts- (AOP/IGP und garantiert traditionelle Spezialitäten GTS) und Produktionsbezeichnungen (Bio) in den Mercosur-Staaten rechtlich anerkannt werden.
  • Für Schweizer Käse und verarbeitete landwirtschaftliche Produkte gibt es Exportinteressen (Marktzugang), die es erlauben sollen, eine Marktposition aufzubauen.
  • Der Markenschutz inkl. Swissness muss in diesen Staaten konsequent umgesetzt werden.
  • Bei Importen in die Schweiz aus diesen Staaten muss die Einhaltung von Schweizer Produktionsstandards sichergestellt sein.

Weitere Auskünfte

Reto Burkhardt
Leiter Kommunikation SMP
079 285 51 01
reto.burkhardt@swissmilk.ch

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