Medienmitteilungen20.08.2019

BO Milch: Abzüge Fonds Regulierung per 1.9.2019 ausgesetzt

Der Abzug in den Fonds Regulierung der Branchenorganisation Milch fällt per 1. September 2019 weg. Das betrifft nur die "nicht verkäste Milch" ("weisse Linie"). Je nach Milchverwertung kann dies deshalb zu einer Milchpreiserhöhung bis zu 0.9 Rappen je Kilogramm führen. Die Zusammenhänge sind allerdings nicht einfach und verlangen bei den Verhandlungen grosse Aufmerksamkeit.

Die Branchenorganisation Milch hat im Rahmen der Nachfolgelösung „Schoggigesetz“ einen Regulierfonds geschaffen und gleichzeitig verbindlich festgeschrieben, dass der Fonds Regulierung einen Maximalbestand von 10 Mio. Franken erreichen kann. Bei einem Bestand von 10 Mio. Franken wird das Inkasso dann automatisch ausgesetzt. So steht es im Reglement (https://www.ip-lait.ch/fonds/fonds-regulierung).

Es besteht Handlungsbedarf
Diese Situation trifft nun bereits im ersten Jahr der Existenz dieses Fonds ein, so dass per 1. September 2019 für diesen Zweck kein Geld mehr eingezogen wird. Dies wird dann in der September-Milchgeldabrechnung konkret zum Vorschein kommen (Versand Oktober 2019). Der Beitrag in den Fonds Rohstoffverbilligung bleibt jedoch unverändert. Bei den laufenden Milchpreisverhandlungen ist dieser Punkt ebenfalls durch die Verhandlungsgruppe aktiv zu regeln, wenn das nicht schon früher getan wurde.
Die Zusammenhänge sind allerdings komplex, wie uns verschiedene Rückmeldungen aus der Praxis sehr deutlich zeigen. Wie gross der weggefallene Abzug per 1. September 2019 in Realität ist, hängt von der Milchverwertung ab, denn die Abgabe in den Fonds wird einzig auf der nicht verkästen Milch ("weisse Linie") von der BO Milch erhoben und fällt somit auch nur dort weg (siehe Darstellung im Anhang). Bei 100 Prozent "nicht verkäster Milch" muss der Verarbeiter auf 100 Prozent der Milch 0.9 Rappen weniger an die BO Milch abliefern. Dieser Betrag steht den Produzenten zu. Bei 33 Prozent sind es noch 0.3 Rappen bezogen auf die gesamte Milchmenge (0.33 x 0.9). In diesem Umfang muss der Milchpreis beim Milchproduzent steigen. Wichtig ist, dass der Wegfall dieser Abgabe der Milchverwerter an die BO Milch beim Produzenten ankommt und nicht irgendwo "versickert". Jede Verhandlungsdelegation muss deshalb genau hinschauen.

Günstige Marktentwicklung und keine C-Milch
Die Entwicklungen auf dem Schweizer Milchmarkt haben schon vor einigen Monaten erkennen lassen, dass es 2019 keine C-Milch braucht und weil keine Milchfettüberschüsse bestehen, welche sich nicht auf dem Normalmarkt absetzen lassen. Die Butterlager haben in der Zwischenzeit den Maximalbestand überschritten und sind im "Sinkflug". Aktuell sind noch knapp 4‘400 Tonnen Butter am Lager (inkl. Bio-Butter). Das sind rund 450 Tonnen weniger als im Vorjahr, jedoch ungefähr gleich viel wie 2017. Im 2017 hatte es Ende Jahr gerade noch genügend Butter aus inländischer Produktion auf dem Schweizer Markt. Für dieses Jahr wird bis Dezember mit einer analogen Entwicklung gerechnet.

Weitere Auskünfte

Reto Burkhardt
Leiter Kommunikation SMP
079 285 51 01

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