Zusammen mit dem Schweizerischen Bauernverband und vielen Partnerorganisationen bringt die Organisation Schweizer Milchproduzenten SMP die Interessen der Milchbauern in den Gesetzgebungsprozess der Agrarpolitik 2014 - 2017 ein.
Der Vorstand der Schweizer Milchproduzenten SMP begleitet den Prozess der Gesetzgebung intensiv. In der AP 2014 - 2017 sind Änderungen vorgeschlagen, die auf den Erlös aus der Produktion von Nahrungsmitteln einen starken Einfluss haben. Die preislich bereits unter enormem Druck stehenden Milchproduzenten sind stark betroffen.
Die Beratung der Agrarpolitik 2014 – 2017 liegt derzeit bei der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates. Mit grosser Wahrscheinlichkeit bleiben auch für die kommende Periode die Zulagen für verkäste und für silagefrei produzierte Milch im Gesetz verankert. Hingegen sinken die Chancen, dass im Gesetz die notwendigen Grundlagen verankert werden, um eine Allgemeinverbindlichkeit für Massnahmen zur Stabilisierung des Milchmarktes zu erhalten.
Aus Sicht der Milchproduzenten weist die Vorlage des Bundesrates neben guten Ansätzen auch diverse Mängel auf, die in der anstehenden parlamentarischen Behandlung unbedingt korrigiert werden sollten. Es handelt sich dabei insbesondere um folgende Anliegen:
- Unterstützung von Selbsthilfemassnahmen
- Mindestanforderungen Milchkaufverträge / Meldepflicht
- Zulagen für verkäste Milch und Fütterung ohne Silage
- Versorgungssicherheit leistungsbezogen
- Zahlungsrahmen
Der Vorstand der Schweizer Milchproduzenten SMP unterstützt im Rahmen seiner Stellungnahme zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik für die Jahre 2014 - 2017 (AP 14-17) den Grundsatz, die Instrumente und Mittel besser auf die Ziele auszurichten. Damit auch die Ziele der Milchproduzenten erfüllt werden, verlangt die SMP jedoch substanzielle Änderungen an der Vorlage.
Die vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement in die Vernehmlassung gegebenen Vorschläge zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik werden einen starken Druck auf die produzierende Landwirtschaft auslösen. Bei der konkreten Ausgestaltung der Massnahmen braucht es noch bedeutende Korrekturen, damit auch die Milchproduzenten dazu ja sagen können.
Angesichts der Entwicklung der Weltbevölkerung und der beschränkten Ressourcen muss im längerfristigen Kontext der Ernährungssouveranität, der sicheren Nahrungsmittelproduktion und -versorgung und damit der Erhaltung des Selbstversorgungsgrades zumindest auf dem heutigen Niveau eine zentrale Stellung eingeräumt werden.
Am 6. Mai 2009 hat der Bundesrat den Bericht zur Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems veröffentlicht. Positiv zu würdigen sind die Bestrebungen, die Instrumente des Direktzahlungssystems besser auf die in der Bundesverfassung verankerten Oberziele für die Landwirtschaft auszurichten. Bei der Erarbeitung des Berichtes hat sich allerdings deutlich gezeigt, dass bestehende Zielkonflikte nicht einfach zu lösen sind.