Rechtsform & Statuten
Schweizer Milchproduzenten SMP
Das Obligationenrecht und im Detail die Statuten geben der Organisation Schweizer Milchproduzenten SMP die Rechtsgrundlagen. Die SMP ist als Genossenschaftsverband organisiert.
Die SMP ist ein Genossenschaftsverband
Gemäss Artikel 1 der SMP-Statuten besteht unter der Firma
Schweizer Milchproduzenten SMP Genossenschaft
Producteurs Suisses de Lait PSL Société Coopérative
Produttori Svizzeri di Latte PSL Società Cooperativa
Producents Svizzers da Latg Associaziun
mit Sitz in Bern auf unbestimmte Zeit ein Genossenschaftsverband gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
Das Obligationenrecht legt die grundsätzlichen Vorschriften fest, unter welchen Voraussetzungen ein Genossenschaftsverband gegründet werden darf und wie dieser organisiert sein muss. Innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens legen die Statuten der SMP die Einzelheiten fest. Insbesondere präzisieren die SMP-Statuten folgende Bereiche:
Bereich | Regelungen der SMP |
|---|---|
Zweck und Ziel der Organisation | Die SMP vertritt die Interessen der Schweizer Milchproduzenten und ihrer lokalen und regionalen Organisationen auf gesellschafts- und wirtschaftspolitischer Ebene. Sie ist föderalistisch strukturiert. |
Mitgliedschaft | Mitglieder sind die regionalen Genossenschaftsverbände der Milchproduzenten. |
Pflichten | Zu den Pflichten gehören die Bezahlung des Mitgliederbeitrags und der Beiträge an Spezialfonds sowie die Treuepflicht. Ebenfalls regeln die Statuten die Rechte und Pflichten der Organe (siehe weiter unten). |
Haftung | Für die Verbindlichkeiten haftet einzig das Verbandsvermögen. |
Organe | Die SMP hat folgende statutarische Organe: |
Rechte und Pflichten der Organe | Die Statuten präzisieren für jedes Organ die ihm zustehenden Rechte und Pflichten. |
Finanzen | Die Statuten regeln die Vorschriften über Buchführung, Jahresabschluss, Gewinnverwendung. |
Spezialfonds | Die SMP führt zweckgebundene Fonds für Spezialaufgaben, insbesondere den Marketingfonds für das Basismarketing von Milch und Milchprodukten. |
Sanktionen und Schiedsgericht | Auch dies müssen die Statuten regeln, um im Falle von Streitigkeiten einen rechtlich geordneten Ablauf zu gewähren. |











