Quelle: SMP, Stand Dezember 2011
Die SMP stellt einen Mustermilchkaufvertrag für Käsereimilch zur Verfügung. Darin sind modulartig Regelungen aufgeführt. Das Notwendige und Zweckmässige kann aus der Unterlage entnommen werden. Dabei sind auch die gesetzlichen Anforderungen und die Grundsätze des Vertragsrechts zu beachten. Zwingend zu regeln sind dabei die Vertragsanteile der einzelnen Lieferanten, die Preisgestaltung sowie die Bezahlung der Milch nach den Grundanforderungen der Qualität. Der Mustermilchkaufvertrag enthält weitere Elemente, die nach Bedarf verwendet werden können.
Der Mustermilchkaufvertrag ist darauf abgestützt, dass die Milchproduzenten die Milch weiterhin gemeinsam an den Milchkäufer verkaufen. Die Milchproduzentenorganisationen können für den Vertragsabschluss Unterstützung geben.
Richtlinien & Hilfsmittel
Milch verkaufen
Der Milcherlös ist wichtig für den Arbeitsverdienst. Die Milchproduzenten-Organisationen erarbeiten Richtlinien und Hilfsmittel für den Milchverkauf. Zusammenfassung des Angebots führt zu besseren Preisen.
Vorgehen beim Milchverkauf
Für den Milchverkauf muss man sich gut über den Milchmarkt und das Marktgeschehen informieren. Die Organisationen der Milchproduzenten empfehlen, dass die Produzentenorganisationen respektive die Milchringe oder die Käsereigenossenschaften und nicht die einzelnen Milchproduzenten als Verkäufer auftreten. Zusammenfassung des Angebots führt zu besseren Preisen. Bei grösseren Unternehmen sind für die Verhandlungen Delegationen der Milchproduzenten und ihrer Organisationen notwendig.
Privatrechtlich sind allfällige Exklusivverträge mit Molkereien oder Mitgliedschaften von Milchproduzenten bei Verkaufsorganisationen oder anderen Organisationen wie z. B. Käsereigenossenschaften relevant.
Zu empfehlen ist, dass weiterhin die gemeinsame Vertretung aller Lieferanten eines Milchkäufers die Verhandlungen für den Milchverkauf führt. In verschiedenen Regionen besteht bei Käsereien auch die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit Produzentenorganisationen (Tunnellösungen).
Hilfsmittel für den Milchverkauf
Informationen und Hilfsmittel für den Milchverkauf herunterladen:
Quelle: SMP, Stand Januar 2011
Über das Milchpreismonitoring der SMP ist ersichtlich, dass viele Milchgeldabrechnungen von Käsereien nicht transparent und korrekt sind. Zu beachten sind die Anforderungen der Steuergesetzgebung, damit es bei allfälligen Steuerrevisionen der Behörden kein böses Erwachen gibt. Das Muster der SMP zeigt die zu beachtenden Punkte auf.
Quelle: Milchbranche, Stand November 2011
Die nationalen Organisationen der Milchproduzenten (SMP), der Milchindustrie (VMI) und der gewerblichen Milchverarbeiter (Fromarte) publizieren seit dem Jahr 2000 gemeinsame Eckwerte für den Milchkauf. Mit den Eckwerten für die Milchkaufverträge werden klare, rechtlich einwandfreie Verhältnisse zwischen den Vertragspartnern und die Transparenz beim Milchkauf resp. -verkauf gefördert. Die Organisationen der Milchbranche handeln diese aus. Die Vereinbarung wurde 2011 revidiert. Die neue Fassung ist per 1. Januar 2012 in Kraft und ersetzt diejenige vom 22. November 2010.
Verträge und Richtlinien
Erläuterungen und Kommentare
Quelle: BauernZeitung, 8. April 2011
Von Seiten der Schweizer Milchproduzenten (SMP) wurde die Verschärfung bei den somatischen Zellen akzeptiert, weil hohe Zellzahlen ein zunehmendes Qualitätsproblem darstellen. Wenn diese Änderung mithilft, dass bei Eutergesundheitsproblemen rascher reagiert wird, ist das auch im Interesse des Produzenten selbst. Die Einbussen, die aus Eutererkrankungen resultieren, sind nämlich um ein Vielfaches grösser als der Abzug bei einer ersten Beanstandung der somatischen Zellen.
Quelle: TSM und SMP, 8. Februar 2011
Seit Januar 2011 gelten angepasste Richtlinien für die Qualitätsbezahlung bei der Milch. Grundlage bilden die vom Prüflabor Suisselab AG in Zollikofen ermittelten Ergebnisse der öffentlich-rechtlichen Milchprüfung, wobei jeweils das schlechtere Ergebnis je Analysekriterium aus der ersten und der letzten Probe des Monats berücksichtigt wird. Die öffentlich-rechtliche Milchprüfung kennt nur noch die Milchliefersperre als Massnahme bei nicht erfüllten Hygieneanforderungen.
Auskünfte
Weitere Auskünfte zum Milchverkauf erhalten Sie bei:
- Der regionalen Milchproduzenten-Organisation
- Der regionalen Vermarktungsorganisation
- Der Organisation Schweizer Milchproduzenten SMP: Telefon 031 359 54 82, E-Mail verband@swissmilk.ch (Auskunftsstelle der SMP)
- Der TSM Treuhand GmbH (Produktionsdaten, Meldung der Vertrags- und der Verwertungsdaten): Telefon 031 359 59 51, E-Mail info@tsmtreuhand.ch









