Zahlungsrahmen
Das Parlament legt mit den Zahlungsrahmen in vierjährigen Planungsperioden die Obergrenze für die Ausgaben fest. In den jährlichen Budgetdebatten werden die effektiven Mittel freigegeben.
Zahlungsrahmen
Die 1992 eingeleitete Agrarreform mit der Entkoppelung von Preis- und Einkommenspolitik und mit der Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen über Direktzahlungen wird im Finanzbereich konsequent durchgesetzt. In den drei Zahlungsrahmen begrenzt das Parlament die finanziellen Mittel des Bundes für jeweils vier Jahre, wobei auch die Zahlungsrahmen von allfälligen Kürzungen nicht verschont bleibt. Denn das Parlament gibt die verfügbaren Mittel jährlich in der Bundesdebatte frei.
Zahlungsrahmen in Millionen Franken
2011 Budget | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | Total 14-17 | |
- für Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen | 149 | 194 | 194 | 189 | 189 | 190 | 190 | 758 |
- für Produktion und Absatz | 442 | 419 | 418 | 412 | 412 | 412 | 412 | 1848 |
- für Direktzahlungen | 2799 | 2812 | 2813 | 2816 | 2816 | 2816 | 2816 | 11264 |
Total | 3389 | 3424 | 3425 | 3417 | 3417 | 3417 | 3417 | 13670 |
Das Parlament hat in der Budgetberatung 2011 den Kredit für Zulagen an die Milchwirtschaft auf 292 Millionen Franken festgelegt. Gegenüber dem Antrag des Bundesrates wurden die Mittel um 45 Millionen Franken erhöht. Aufgrund dieser Tatsachen hat der Bundesrat am 19. Januar 2011 entschieden, die auf den 1. Januar 2011 beschlossene Senkung der Zulage für verkäste Milch wieder rückgängig zu machen. Die Zulage für verkäste Milch bleibt deshalb unverändert bei 15 Rappen pro Kilogramm verkäster Milch. Die Zulage für Fütterung ohne Silage beträgt ebenfalls weiterhin 3 Rappen pro Kilogramm Milch.
Das Parlament hat in der Dezembersession 2010 auf Antrag des Bundesrates einen Nachtragskredit von 15 Millionen Franken für das "Schoggigesetz" bewilligt. Dieses Signal ist für den Produktions- und Werkplatz Schweiz innerhalb der Nahrungsmittelindustrie sehr wichtig. Damit kann sichergestellt werden, dass insbesondere bei Milchpulver und Butter kein Veredelungsverkehr stattfindet und die Marktanteile für die schweizerische Milchwirtschaft gesichert werden können. Für 2011 stellt der Bund gemäss Budget 70 Millionen Franken für den Export zur Verfügung. Dieser Betrag wird voraussichtlich nicht vollständig ausreichen, um die geplanten Exporte mindestens auf dem bisherigen Niveau zu tätigen.
Die Vorausfestsetzung 2011 hat einen Bedarf von 279 Millionen Kilogramm Milch (Äquivalente Vollmilch) ergeben und liegt damit auf dem Niveau des Vorjahres (2010: 276 Mio. kg). Über die Branchenorganisation Milch BO Milch steuern die Milchproduzenten einen Beitrag von 0.5 bis 1 Rappen pro Kilogramm vermarkteter Milch bei, um diese Lücke zu decken.







