Auftrag Bundesverfassung
Artikel 104 der Bundesverfassung bildet die Grundlage für das Landwirtschafts- und Milchrecht. Mit der Milchproduktion sind auch multifunktionale Leistungen für die Gesellschaft verbunden.
Landwirtschaftsartikel in der Bundesverfassung
Am 9. Juni 1996 haben Volk und Stände den Landwirtschaftsartikel (Art. 104 BV) in der Bundesverfassung mit 77.6% Ja-Stimmen angenommen. Darin sind die Pflichten und Rechte des Bundes und der Landwirtschaft verankert, damit die Landwirtschaft ihre multifunktionalen Aufgaben erfüllen kann. Danach sorgt der Bund dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur:
- sicheren Versorgung der Bevölkerung,
- Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen,
- Pflege der Kulturlandschaft,
- dezentralen Besiedlung des Landes.
Dieser Artikel 104 ist die Grundlage für die Landwirtschaftsgesetzgebung, insbesondere für das Landwirtschaftsgesetz und die zahlreichen Verordnungen.
Instrumente der Agrarpolitik
Die wichtigsten Instrumente des Bundes in der Agrarpolitik sind:
- Direktzahlungen
- Grenzschutz durch Zölle und Zollkontingente
- Massnahmen zur Förderung von Qualität und Absatz
- Verkäsungszulage und Zulage für silagefreie Produktion
- Strukturverbesserungsmassnahmen
- Forschung und Beratung







