Referenzwerte BO Milch

Die Entscheide des Vorstands der BO Milch zum Richtpreis und zum Milchmarkt allgemein haben einen direkten Einfluss auf die Milchpreisverhandlungen zwischen den einzelnen Marktakteuren. Deshalb publiziert und kommentiert die SMP die Referenzwerte und Beschlüsse der BO Milch.

Referenzwerte & Beschlüsse der BO Milch

Informationen für die Milchproduzenten

Die Branchenorganisation Milch legt den Richtpreis für Molkereimilch fest.

Die Branchenorganisation Milch legt den Richtpreis für Molkereimilch fest.

Richtpreis, Preisschwelle und Garantiepreis sind drei Preisstufen, welche die Branchenorganisation Milch BO Milch regelmässig vereinbart beziehungsweise aufgrund von Marktdaten berechnet. Alle drei Monate legt der Vorstand der BO Milch den Richtpreis fest, welcher als Richtgrösse für die A-Mengen gilt. Die Preisschwelle (für die B-Menge) und der Garantiepreis (für die C-Menge) sind monatlich berechnete Preise. Alle drei Preise sind Richtpreise, die gestützt auf das Landwirtschaftsgesetz vereinbart und publiziert werden.
Die Entscheide des Vorstands der BO Milch zu den Milchpreisen und Milchmengen haben einen direkten Einfluss auf die Milchpreisverhandlungen zwischen den einzelnen Marktakteuren. Deshalb publiziert und kommentiert die Organisation der Schweizer Milchproduzenten SMP regelmässig die Referenzwerte und Beschlüsse der BO Milch.

Aktuelle Ausgabe Referenzwerte BO Milch

Archiv Referenzwerte BO Milch

Richtpreis, Preisschwelle und Garantiepreis

Richtpreis für das A-Segment

Der Richtpreis gilt für Milch im A-Segment mit 4 Prozent Fett und 3.3 Prozent Eiweiss. Er versteht sich als Preis franko Rampe des Verarbeiters exklusive Mehrwertsteuer. Der Vorstand der BO Milch legt diesen Richtpreis quartalsweise fest. Er orientiert sich dabei an der bisherigen Preisentwicklung für Molkereimilch, an der vergangenheitsbezogenen Kostenentwicklung für landwirtschaftliche Produktionsmittel und an der prospektiven Markteinschätzung.

Preisschwelle: Richtpreis für das B-Segment

Als Richtpreis für das B-Segment gilt die sogenannte Preisschwelle. Diese wird auf der Basis des Rohstoffwerts eines Kilogramms Milch bei der Verwertung zu Magermilchpulver für den Export auf den Weltmarkt und Butter für den Inlandmarkt festgelegt. Bei Exporten von fetthaltigen Milchprodukten des B-Segments sind preisliche Korrekturen möglich. Die Preisschwelle wird monatlich von der Geschäftsstelle der BO Milch berechnet und publiziert.

Garantiepreis: Richtpreis für das C-Segment

Als Richtpreis für das C-Segment gilt der Garantiepreis. Dieser Preis wird auf der Basis des Rohstoffwerts eines Kilogramms Milch bei einer Verwertung zu Vollmilchpulver, Magermilchpulver und Butter für den Export auf den Weltmarkt festgelegt. Der Garantiepreis wird monatlich von der Geschäftsstelle der BO Milch berechnet und publiziert.
(Quelle: BO Milch)

A-, B- oder C-Menge

Wie viel Menge zu welchem Richtpreis verkauft werden kann, wird grundsätzlich privatrechtlich zwischen den Marktakteuren vereinbart. Die SMP setzt sich jedoch vehement dafür ein, dass für die Mengen- und Preisfrage innerhalb der Branchenorganisation gemeinsame Grundsätze vereinbart werden, so wie es das Landwirtschaftsgesetz in Artikel 8 ausdrücklich vorsieht.

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