SUISSE GARANTIE
Lebensmittel aus Schweizer Produktion gelten als besonders hochwertig - als Qualitätsmerkmale werden vor allem Frische, Natürlichkeit, strenge Produktionsvorschriften und kurze Transportwege genannt. Neben Sicherheit und Qualität wird auch ein Beitrag an eine gepflegte Landschaft und eine nachhaltig produzierende einheimische Landwirtschaft geleistet.
Bedeutung von SUISSE GARANTIE
Für die Schweizer Landwirtschaft ist ein Herkunftszeichen von zentraler Bedeutung. Offenere Märkte, ein geringerer Grenzschutz und mehr Konkurrenz durch ausländische Produkte werden die Zukunft prägen. Umso wichtiger ist es, Schweizer Produkte deutlich zu kennzeichnen und durch Kontrollen vertrauenswürdig zu erhalten.
Die Schweizer Landwirtschaft hat deshalb ein gemeinsames, einheitliches Herkunftszeichen für inländische Landwirtschaftsprodukte eingeführt: SUISSE GARANTIE zeichnet das Herkunfts- und Verarbeitungsland Schweiz aus, stellt klare Anforderungen an die Produktion und die Verarbeitung und gewährleistet ein lückenloses, unabhängiges Kontroll- und Zertifizierungssystem. SUISSE GARANTIE entspricht den Konsumentenbedürfnissen, denn es schafft Ordnung und bietet Entscheidungshilfe und Sicherheit beim Einkauf von Nahrungsmitteln.
Garantiemarke SUISSE GARANTIE
Der Verein Agro-Marketing Suisse (AMS), Brunnmattstrasse 21, 3007 Bern, ist Inhaber der Garantiemarke SUISSE GARANTIE. Im Verein sind die wichtigsten landwirtschaftlichen Organisationen der Schweiz zusammengeschlossen. Das Recht zur Benutzung der Garantiemarke wird in Form der Nutzungsberechtigung durch die AMS-Geschäftsstelle erteilt, sofern die Zertifizierung erfolgreich bestanden worden ist und alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Garantiemarke ist beim Institut für Geistiges Eigentum eingetragen und geschützt. Die AMS erlässt das Dachreglement, das Sanktionsreglement und das Gestaltungsmanual. Die Branchenverbände legen die branchenspezifischen Anforderungen in Branchenreglementen fest. Die Branchenreglemente werden durch die zuständigen Organe der Branchenverbände verabschiedet und durch die Arbeitsgruppe "Garantiemarke" der AMS genehmigt.
Zuständigkeit "SUISSE GARANTIE für Milch- und Milchprodukte"
Stellvertretend für die Branche übernimmt die Organisation Schweizer Milchproduzenten SMP die Funktion des sachlich zuständigen Mitgliedes der AMS. Zur Erfüllung der Aufgaben in Zusammenhang mit der Garantiemarke "SUISSE GARANTIE für Milch und Milchprodukte" hat die SMP den Ausschuss "SUISSE GARANTIE für Milch und Milchprodukte" eingesetzt. Mitglieder sind Vertreter der benutzungsberechtigten Betriebe, Vertreter des Handels und Vertreter der nationalen Organisationen der Milchwirtschaft.
Die Aufgaben des Ausschusses sind:
- Erarbeitung und Weiterentwicklung des Branchenreglements für Milch und Milchprodukte sowie weiterer Unterlagen
- Konsultation in der Branche und Verabschiedung des Reglements
- Klärung von technischen Fragen
- Vorbereiten von Anträgen an die Arbeitsgruppe Garantiemarke
- Weitere Aufgaben
Die Organisation der Schweizer Milchproduzenten SMP unterstützt die möglichst breite Einführung von SUISSE GARANTIE bei Milch und Milchprodukten.
Reglemente und Richtlinien
Laden Sie nachstehend die Reglemente und Richtlinien für Milch- und Milchprodukte herunter.
Erläuterungen zu SUISSE GARANTIE
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